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   BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20   

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https://dejure.org/2021,33688
BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2021,33688)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2021,33688)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2021,33688)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof als unbegründet; Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Übergehens von mehrfach angebrachten Akteneinsichtsgesuchen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof als unbegründet; Besorgnis der Befangenheit aufgrund des Übergehens von mehrfach angebrachten Akteneinsichtsgesuchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besorgnis der Befangenheit wegen "übergreifender Ablehnungsgründe"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 1296
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.01.2021 - AnwSt (B) 4/20

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit durch Zweifel an der

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Dies begründete er damit, dass der Senat im Verfahren AnwSt (B) 4/20 unter Beteiligung des abgelehnten Richters eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abschlägig beschieden habe, ohne ihm zuvor die ersuchte Akteneinsicht gewährt zu haben.

    Wegen der Einzelheiten des Ablaufs in jenem Verfahren und wegen der Gründe für die Entscheidung des Senats über das Ablehnungsgesuch wird auf den Beschluss vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20, AnwBl. Online 2021, 566 Bezug genommen (zur Akte gereicht als Anlage zum Schriftsatz des Antragstellers vom 18. Februar 2021, Bl. 75 ff. GA III).

    Aus dem Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch ein Gericht kann zwar nicht unmittelbar auf eine Besorgnis der Befangenheit geschlossen werden; jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 642, 643; zum Ganzen auch: Senat, Beschluss vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20, AnwBl. Online 2021, 566 Rn. 9).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 und vom 20. August 2014, jeweils aaO).
  • BGH, 20.08.2014 - AnwZ 3/13

    Verfahren gegen die Ablehnung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei dem BGH:

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, juris Rn. 5; jeweils mwN).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Aus dem Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch ein Gericht kann zwar nicht unmittelbar auf eine Besorgnis der Befangenheit geschlossen werden; jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Richter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 642, 643; zum Ganzen auch: Senat, Beschluss vom 29. Januar 2021 - AnwSt (B) 4/20, AnwBl. Online 2021, 566 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 15.09.1999 - 1 W 14/99
    Auszug aus BGH, 22.06.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Beruhte die erste Ablehnung etwa auf persönlicher Voreingenommenheit gegen die Person des Ablehnenden selbst, so greift der Ablehnungsgrund regelmäßig auch in anderen Verfahren durch, jedenfalls wenn diese in engem zeitlichem Zusammenhang zum ersten Verfahren stehen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. September 1999 - 1 W 14/99, juris Rn. 10).
  • BGH, 28.02.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verwerfung

    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht eines Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10; vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7; jeweils mwN).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. BVerfG, BVerfGE 108, 122, 126; BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 Rn. 7).

  • BVerfG, 16.02.2023 - 1 BvR 1883/22

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Richterablehnung in einem

    Gleiches gilt für die nahezu in der gesamten Zivilrechtsprechung geteilte Auffassung, die Grenze zur Besorgnis der Befangenheit sei erst dort erreicht, wo das Vorgehen der abgelehnten Richter rechtliche Vorgaben in einer Weise überschritten, die den Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung vermittelten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20 -, Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21

    Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei fehlerhafter Ablehnung

    Jedoch können qualifizierte Verfahrensfehler die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie sich unmittelbar zum Nachteil eines Beteiligten auswirken und deswegen den Schluss zulassen, der Schiedsrichter sei nicht unparteiisch, sondern gegen den betroffenen Beteiligten eingestellt (vgl. OLG München, Beschluss vom 10. April 2008 - 34 SchH 5/07, juris Rn. 39; OLG München, BeckRS 2011, 7079 unter b; zu § 42 Abs. 2 ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492 [juris Rn. 31 f.]; Beschluss vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, MDR 2021, 1296 [juris Rn. 7] mwN; BeckOK.ZPO/Vossler aaO § 42 Rn. 20 mwN; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO aaO § 42 Rn. 20 f.; zum grundsätzlichen Gleichlauf von § 1036 Abs. 2 Satz 2 Fall 1 ZPO und § 42 Abs. 2 ZPO vgl. KG, MDR 2018, 885 [juris Rn. 15] mwN; Voit in Musielak/Voit aaO § 1036 Rn. 4 mwN).
  • KG, 15.11.2023 - 10 W 195/23

    Fremdsprachige Urkunden sind nicht unbeachtlich!

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (ständige Rechtsprechung, siehe nur BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - AnwZ (B) 3/20, Randnummer 7).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20   

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https://dejure.org/2021,48046
BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2021,48046)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2021,48046)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2021 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2021,48046)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    Art. ... 79 Abs. 1 DSGVO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 118 Abs. 2 Satz 2 VwGO, § 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO, § 112a Abs. 2 Nr. 2, § 152 Abs. 1 VwGO, § 112a Abs. 2 Nr. 2 BRAO, § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG, § 112a Abs. 2 Nr. 1 BRAO, § 123 Abs. 4 VwGO, § 173 Satz 1 VwGO, § 567 Abs. 1 ZPO, § 567 Abs. 1, 2 ZPO, § 146 Abs. 1 bis 3 VwGO, § 152a VwGO, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 46 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32, Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115, Art. 79 DSGVO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs; Einräumen von Leserechten für die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer für die Kanzleien eines Rechtsanwalts

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    BeA, besondere elektronische Anwaltspostfächer, besonderes elektronisches Anwaltspostfach

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs; Einräumen von Leserechten für die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer für die Kanzleien eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    In dem - auch vom Antragsteller zitierten - Plenarbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (BVerfGE 107, 395) ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt und in ihren Voraussetzungen für die Bürger erkennbar sein müssen.

    Es verstößt daher gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen werden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (BVerfGE 107, 395, 416; BVerfG, NJW 2007, 2538, 2539).

  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Für eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist jedenfalls seit der Neuregelung des § 152a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 5 B 192/06, juris Rn. 3 mwN; BVerfG, NJW 2007, 2538, 2539).

    Es verstößt daher gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Rechtsmittelklarheit, wenn von der Rechtsprechung außerordentliche Rechtsbehelfe außerhalb des geschriebenen Rechts geschaffen werden, um tatsächliche oder vermeintliche Lücken im bisherigen Rechtsschutzsystem zu schließen (BVerfGE 107, 395, 416; BVerfG, NJW 2007, 2538, 2539).

  • EuGH, 26.09.2018 - C-180/17

    Staatssecretaris van Veiligheid en Justitie (Effet suspensif de l'appel)

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Ebenso wie die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG keinen Anspruch auf einen Instanzenzug enthält (BVerfGE 87, 48, 61; BVerwGE 120, 87, 93; Enders in BeckOK GG, Art. 19 Rn. 57, Stand: Mai 2021; Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl., Art. 19 Rn. 56; jeweils mwN), folgt jedoch auch aus Art. 47 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta nur ein Anspruch auf eine gerichtliche Instanz (EuGH, Urteile vom 11. März 2015 - C-464/13 u.a., juris Rn. 73; vom 26. September 2018 - C-180/17, juris Rn. 30; Jarass, Charta der Grundrechte der EU, 4. Aufl., Art. 47 Rn. 36).

    Gleiches gilt etwa auch für die Parallelbestimmungen in Art. 46 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32 und Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115, in denen jeweils - wie in Art. 47 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta - von einem "wirksamen Rechtsbehelf" die Rede ist (vgl. EuGH, Urteile vom 26. September 2018 - C-175/17, juris Rn. 34 und C-180/17, juris Rn. 30).

  • BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19

    EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Angesichts der stets gleichlautend auftretenden Formulierung des "wirksamen Rechtsbehelfs" und des Vorbildcharakters von Art. 47 der EU-Grundrechtecharta für Art. 79 DSGVO besteht kein vernünftiger Zweifel, dass diese Norm in gleichem Sinne auszulegen ist und mithin kein Recht auf eine zweite Instanz umfasst (sog. acte éclairé, vgl. BVerfG, NJW 2021, 1005 Rn. 15 mwN).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Ebenso wie die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG keinen Anspruch auf einen Instanzenzug enthält (BVerfGE 87, 48, 61; BVerwGE 120, 87, 93; Enders in BeckOK GG, Art. 19 Rn. 57, Stand: Mai 2021; Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl., Art. 19 Rn. 56; jeweils mwN), folgt jedoch auch aus Art. 47 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta nur ein Anspruch auf eine gerichtliche Instanz (EuGH, Urteile vom 11. März 2015 - C-464/13 u.a., juris Rn. 73; vom 26. September 2018 - C-180/17, juris Rn. 30; Jarass, Charta der Grundrechte der EU, 4. Aufl., Art. 47 Rn. 36).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Ebenso wie die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG keinen Anspruch auf einen Instanzenzug enthält (BVerfGE 87, 48, 61; BVerwGE 120, 87, 93; Enders in BeckOK GG, Art. 19 Rn. 57, Stand: Mai 2021; Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl., Art. 19 Rn. 56; jeweils mwN), folgt jedoch auch aus Art. 47 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta nur ein Anspruch auf eine gerichtliche Instanz (EuGH, Urteile vom 11. März 2015 - C-464/13 u.a., juris Rn. 73; vom 26. September 2018 - C-180/17, juris Rn. 30; Jarass, Charta der Grundrechte der EU, 4. Aufl., Art. 47 Rn. 36).
  • BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05

    Rechtsweg; Vorabentscheidung; Zwischenverfahren; Beschwerde; weitere Beschwerde;

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Im Klageverfahren wäre daher über die Frage des zulässigen Rechtswegs erneut zu entscheiden (vgl. BVerwG, NVwZ 2005, 1201 mwN).
  • EuGH, 11.03.2015 - C-464/13

    Oberto - Vorlage zur Vorabentscheidung - Satzung der Europäischen Schulen -

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Ebenso wie die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG keinen Anspruch auf einen Instanzenzug enthält (BVerfGE 87, 48, 61; BVerwGE 120, 87, 93; Enders in BeckOK GG, Art. 19 Rn. 57, Stand: Mai 2021; Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl., Art. 19 Rn. 56; jeweils mwN), folgt jedoch auch aus Art. 47 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta nur ein Anspruch auf eine gerichtliche Instanz (EuGH, Urteile vom 11. März 2015 - C-464/13 u.a., juris Rn. 73; vom 26. September 2018 - C-180/17, juris Rn. 30; Jarass, Charta der Grundrechte der EU, 4. Aufl., Art. 47 Rn. 36).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 421/11

    Auslegung eines Rechtsmittels: Unbedingte Einlegung eines Rechtsmittels;

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Die Einlegung von Rechtsmitteln ist allerdings schlechthin bedingungsfeindlich, weswegen sie auch nicht unter eine innerprozessuale Bedingung gestellt werden kann; ein dennoch bedingt erhobenes Rechtsmittel ist unwirksam und als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11, NJW-RR 2012, 755 Rn. 11; BAG, NJW 1996, 2533, 2534; BFH, NVwZ 1983, 439; Greger in Zöller, ZPO, 33. Aufl., vor § 128 Rn. 20; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl., vor § 124 Rn. 35 ff. [unter Hinweis auf Besonderheiten bei der Anschlussberufung, die hier nicht vorliegt]).
  • EuGH, 26.09.2018 - C-175/17

    Belastingdienst/ Toeslagen (Effet suspensif de l'appel)

    Auszug aus BGH, 19.10.2021 - AnwZ (B) 3/20
    Gleiches gilt etwa auch für die Parallelbestimmungen in Art. 46 Abs. 1 der Richtlinie 2013/32 und Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115, in denen jeweils - wie in Art. 47 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta - von einem "wirksamen Rechtsbehelf" die Rede ist (vgl. EuGH, Urteile vom 26. September 2018 - C-175/17, juris Rn. 34 und C-180/17, juris Rn. 30).
  • BAG, 13.12.1995 - 4 AZN 576/95

    Verspätete Urteilsabsetzung und Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 22.06.1982 - VII B 115/81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision - Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.05.2007 - 5 B 192.06

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Angreifbarkeit von

  • AGH Berlin, 15.11.2023 - II AGH 8/20

    Berufsrecht, Elektronischer Rechtsverkehr

  • BGH, 12.05.2011 - AnwZ (B) 53/10

    Auswirken des Nichterscheinens eines Rechtsanwalts zum Termin vor dem

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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2022 - AnwZ (B) 3/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9002
BGH, 15.03.2022 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2022,9002)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2022 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2022,9002)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2022 - AnwZ (B) 3/20 (https://dejure.org/2022,9002)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 79 Abs. 1 DSGVO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Anhörungsrüge hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de

    BRAO § 112c Abs. 1 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Zurückweisung der Anhörungsrüge hinsichtlich Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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  • BVerfG, 27.05.2016 - 1 BvR 1890/15

    Erheblicher Vortrag zum Hilfsantrag ist in die gerichtlichen Erwägungen zum

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - AnwZ (B) 3/20
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG schützt zudem nicht davor, dass das Vorbringen einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt oder dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (st. Rspr.; BVerfG, NVwZ 2016, 1475 Rn. 14 mwN; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2021 - AnwZ (Brfg) 2/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 16.06.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Technische Ausgestaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - AnwZ (B) 3/20
    Das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG schützt zudem nicht davor, dass das Vorbringen einer Partei aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt oder dass das Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (st. Rspr.; BVerfG, NVwZ 2016, 1475 Rn. 14 mwN; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2021 - AnwZ (Brfg) 2/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 20.08.2020 - AnwZ (Brfg) 5/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - AnwZ (B) 3/20
    Durch die Anhörungsrüge werden Verstöße sowohl gegen Art. 103 Abs. 1 GG als auch gegen einfachgesetzliche Vorschriften erfasst, die der Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Gebots auf rechtliches Gehör dienen, auch wenn sie darüber hinausgehen; die Anhörungsrüge dient hingegen nicht der Behebung etwaiger Fehler formeller oder materieller Natur, es sei denn, diese stellen zugleich Verletzungen von Verfahrensgrundrechten dar; die Anhörungsrüge hat nicht den Zweck, die Diskussion hinsichtlich einer dem materiellen Recht zuzuordnenden Frage wiederaufzunehmen (Senat, Beschluss vom 20. August 2020 - AnwZ (Brfg) 5/20, juris Rn. 3; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 152a Rn. 3).
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